Grundprinzipien der Investmentfonds nach österreichischem Investmentfondsgesetz:
- Es handelt sich um sogenannte „offene Fonds" – offen für eine unlimitierte Anzahl von Anleger:innen, neue Fondsanteile können jederzeit ausgegeben werden
- Die Verwaltung erfolgt durch ein spezialisiertes Institut (Verwaltungsgesellschaft)
- Das Management und die Titelauswahl wird von Expert:innen (Fondsmanager:innen) durchgeführt
- Breite Risikostreuung z.B. in Titel verschiedener Emittent:innen, Länder und Wertpapiere
- Laufende (zumeist tägliche) Ermittlung des rechnerischen Wertes (Rechenwert oder Net Asset Value)
- Das Fondsvermögen wird in gleiche Fondsanteile aufgeteilt
- Strenge Kontrolle der Fondsverwaltung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer:innen
- Der:Die Anteilsinhaber:in ist anteilige:r Miteigentümer:in am Fondsvermögens, die Fondsanteile stellen ein Sondervermögen dar, Aussonderung des Vermögens im Falle eines Konkurses Ihrer Hausbank oder der mit der Verwahrung der Wertpapiere betrauten Bank (Depotbank)
- Höchstmögliche Transparenz für den Anleger:innen (jährlicher Rechenschafts- und Halbjahresbericht, Fondsbestimmungen, Prospekte, KID, Fondsinformationen auf Webseite etc.)