Performance-Übersicht
Nachhaltige Lösungen
Impact/Artikel 9 OffenlegungsVO
Es handelt sich um sehr spezifische Anlagestrategien mit unterschiedlichem ökologischen oder sozialen Fokus. Sozialer und/oder ökologischer Fortschritt soll gezielt vorangetrieben werden. Impact wird sichtbar gemacht und laufend darüber berichtet. Diese Investmentfonds entsprechen Artikel 9 der OffenlegungsVO.
Responsible/Artikel 8 OffenlegungsVO
Ökologische-, soziale und Governance-Daten münden im proprietären ESG-Rating. Der Best-In-Class Ansatz gewährleistet, dass in jeder Industrie die nachhaltigsten Unternehmen ausgewählt werden. Strenge Ausschlusskriterien aus allen Blickwinkeln der Nachhaltigkeit. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Integration/Artikel 8 OffenlegungsVO
Integration bedeutet ESG-Kriterien in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden z.B. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko ausgeschlossen. Analysten identifizieren Investments, deren ESG-Charakteristika sich in ökonomischen Vorteilen widerspiegeln sollten und empfehlen diese. Die angeführten Fonds entsprechen Artikel 8 der OffenlegungsVO.
Nachhaltigkeit: Einstufung gemäß EU Offenlegungsverordnung
Gemäß der EU Offenlegungsverordnung werden Investmentfonds durch die Fondsgesellschaft hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsansatzes in drei Kategorien eingestuft: Artikel 9 (nachhaltig), Artikel 8 (nachhaltig) und Artikel 6 (nicht nachhaltig).
Investmentfonds, die als Artikel 9 eingestuft sind, müssen ein nachhaltiges Investitionsziel anstreben, solche die als Artikel 8 eingestuft sind Nachhaltigkeitsfaktoren aktiv fördern oder zumindest berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Taxonomie dient dazu, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen.
Dabei werden aktuell ökologische Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt - weiterer Kriterien sind bereits angekündigt.
Investmentfonds, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen, wählen ihre Investitionen auch danach aus, ob sie mit ihren Tätigkeiten die durch die Taxonomie geforderten Kriterien erfüllt und dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAIs)
Bei den PAIs (dt. „wesentliche negative Auswirkungen“) handelt es sich um die wichtigsten Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die eine negative Auswirkung auf die Nachhaltigkeit haben wie zB CO2-Emissionen, gefährliche Abfälle, Menschenrechtsverletzungen und Korruption.
Investmentfonds, die diese Faktoren berücksichtigen, wählen ihre Investitionen so aus, dass eine Reduktion der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermöglicht wird.