Ausschluss geächteter Waffen

Die Erste Asset Management hat sich mit Stichtag 1. Juli 2011 verpflichtet, in ihren Investments auf Unternehmen zu verzichten, die im Bereich „geächtete Waffen“ aktiv sind. Das Research (Analysetätigkeit) zum Ausschlusskriterium „geächtete Waffen“ erfolgt in Kooperation mit der externen Agentur oekom Research. 
 

Dieser Verpflichtung unterliegen alle Einzeltitelfonds der österreichischen Erste Asset Management-Gruppe welche von einer dieser Gesellschaften aktiv gemanagt werden (dazu zählen insbesondere sämtliche ERSTE STOCK-, BOND-, RESERVE- und ERSTE RESPONSIBLE-Fonds).
 

Fremdfonds, bei denen die Erste Asset Management-Gruppe nicht am Management des Fonds bzw. der Anlagestrategie mitwirkt, sind von der Regelung nicht betroffen (insbesondere Subfonds in Dachfonds der Erste Asset Management-Gruppe sowie Fondshüllen, bei denen die Erste Asset Management-Gruppe lediglich die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wahrnimmt).

 

Was sind geächtete Waffen?
Die Vereinten Nationen sehen die Wirkungsweise verschiedener Waffensysteme als dermaßen menschenverachtend an, dass sie verschiedene Konventionen zur Ächtung dieser Waffen verabschiedet haben. Aktuell gibt es Konventionen für

- Antipersonenminen
- Atomwaffen
- biologische und chemische Waffen
- Streumunition

Uranmunition, die von Experten ebenfalls als sehr kontrovers angesehen wird, ist bisher durch kein eigenständiges internationales Abkommen geregelt, ein entsprechender Konventionsentwurf liegt aber vor. Für die Erste Asset Management sind Unternehmen, die im Bereich Uranwaffen tätig sind, jedoch tabu.