
Schrittweise in globale Aktien investieren mit dem ERSTE FONDSKONZEPT 26-1
Stufenweiser Einstieg in unsicheren Zeiten.
Einmal Investieren.
Schritt für Schritt in den Markt einsteigen.
Wann soll man in Aktien investieren? Das ist eine der schwierigsten Fragen für alle Investor:innen. Unsere Fondslösung mildert das Timing-Problem und investiert mit einem Einmalinvestment schrittweise in globale Aktien.
Mit dem ERSTE FONDSKONZEPT 26-1 (ISIN: AT0000A3N1X6) tätigen Kund:innen ein Einmalinvestment in einen Investmentfonds, in dem über den Zeitraum von 12 Monaten automatisch jeden Monat ca. 8% des Geldmarkt-Anteils in globale Aktien umgeschichtet werden. Das reduziert das Risiko eines ungünstigen Einstiegszeitpunkts.
Bei der Auswahl der Aktien kommt der Ansatz des ERSTE STOCK WORLD zur Anwendung.
Bitte beachten Sie: Veranlagungen in Wertpapiere bieten nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Eine Einmalveranlagung in einen Aktienfonds könnte günstiger sein.
Entwicklung der Fonds-Ausrichtung
Einmalveranlagungen können günstiger sein.
Reduziertes Timing-Risiko
Sie steigen mit einem über ein Jahr verteilten Mischkurs am Aktienmarkt ein.
Einmalinvestment
Mit einem Einmalinvestment können Sie schrittweise in Aktien investieren.
Attraktive Verzinsung
Partizipieren Sie an einer attraktiven Verzinsung.
Kursschwankungen
Der Kurs des Fonds kann aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark schwanken.
Wechselkurs-Änderungen
Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Fondswert durch Wechselkursänderungen belastet werden.
Kapitalverlust möglich
Kapitalverlust ist eine mögliche Folge von Investitionen am Aktienmarkt.
Mit George zum ERSTE FONDSKONZEPT 26-1
Die einfache und sanfte Art, am Aktienmarkt teilzunehmen.
Weiterführende Dokumente
Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungspolitik und orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Vermögenswerte werden diskretionär ausgewählt und der Ermessensspielraum der Verwaltungsgesellschaft ist nicht eingeschränkt.
Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE FONDSKONZEPT 26-1 sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE FONDSKONZEPT 26-1 zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE FONDSKONZEPT 26-1 berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.
ERSTE STOCK WORLD
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.