Ausgabeaufschlag (AGA)

Zur Deckung der Kosten, die mit der Ausgabe von Anteilscheinen verbunden sind, darf die Kapitalanlagegesellschaft einen Aufschlag auf den Rechenwert in Rechnung stellen. Der Ausgabeaufschlag (AGA) fällt beim Kauf von Anteilen an einem Fonds einmalig an. Seine maximale Höhe wird in den Fondsbestimmungen festgesetzt.