Ausschüttung, quartalsweise

Investmentfonds bieten üblicherweise eine jährliche Ausschüttung, die spätestens vier Monate nach Ende des Fondsrechnungsjahres erfolgen muss. Im Falle einer quartalsweisen Ausschüttung (Beispiel: ERSTE GLOBAL INCOME) wird seitens der Kapitalanlagegesellschaft viermal jährlich eine Ausschüttung vorgenommen. Der Rechenwert des quartalsweise ausschüttenden Anteilscheins vermindert sich am Tag der Ausschüttung („Ex-Tag“) um diesen Ausschüttungsbetrag. Die Höhe der Ausschüttung wird vor jeder Ausschüttung von der Kapitalanlagegesellschaft festgelegt und kann grundsätzlich auch aus der Substanz des Investmentfonds erfolgen. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluss über die Qualität eines Anlagefonds oder seines Managements.