Depotbank
Eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft muss nach dem Investmentfondsgesetz (OGAW-Richtlinie) ein Kreditinstitut als Depotbank beauftragen. Die Depotbank verwahrt das Sondervermögen. Sie gibt und nimmt Anteilscheine zurück und ermittelt die Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Depotbank zahlt auch Ausschüttungen an die Anteilsinhaber:innen.