Mündelsicherheit
Die Mündelsicherheit von Veranlagungen ist vom Gesetzgeber im InvFG 2011 sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) definiert. Als mündelsicher gelten besonders sichere Anlagen, in denen auch Mündelgeld (Barvermögen, das zum Vermögen einer unter Vormundschaft stehenden Person gehört) angelegt werden darf.
Mündelsichere Fonds: