Nachrangig

Nachrangigkeit bedeutet, dass Anleger:innen erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Schuldtiteln (z. B. Forderungen wie Kredite, nicht nachrangige Anleihen) bedient wird. Würde es also zur Liquidation von Emittent:innen kommen (z. B. im Konkursfall), würden zuerst alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt. Erst danach wird festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Anleger:innen der nachrangigen Anleihe Geld erhalten. Aufgrund dieses Verlustrisikos ist die Verzinsung von nachrangigen Anleihen von vornherein höher als bei nicht-nachrangigen Anleihen.