Ordentlicher Ertrag
Als ordentlichen Ertrag bezeichnet man jene Zinsen und Dividenden, die dem Fonds zufließen und die in der Regel abzüglich der Verwaltungsgebühren (und gegebenenfalls nach Verlustverrechnung) zur Auszahlung gelangen bzw. wiederveranlagt werden. Der ordentliche Ertrag unterscheidet sich vom außerordentlichen Ertrag (Substanzgewinn).