Spezialfonds

Der Spezialfonds ist ein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der vorrangig von juristischen Personen, in der Regel institutionelle Anleger:innen wie z. B. Versicherungen, Stiftungen, Banken etc., erworben wird.

Darüber hinaus ist es auch natürlichen Personen – privaten Anleger:innen – möglich, mit einer Mindestinvestitionssumme von 250.000,- Euro einen Spezialfonds zu erwerben. Der Spezialfonds darf von nicht mehr als 10 Anteilinhaber:innen, die der Verwaltungsgesellschaft bekannt sein müssen, gehalten werden.