Regelmäßiges Zusatzeinkommen erhalten.

Mehr vom Leben haben.

Regelmäßiges Zusatzeinkommen erhalten

Mehr vom Leben haben.

Sie haben bereits einen Sicherheitspolster angespart und wollen es sich jetzt gut gehen lassen. Sie möchten auf Urlaub fahren, manchmal in einem guten Restaurant essen oder vielleicht die Kinder oder Enkel finanziell bei der Ausbildung unterstützen. Gleichzeitig sollen Sie Arztkosten, kleinere Renovierungsarbeiten am Haus oder Autoreparaturen finanziell nicht belasten. Für solche Ausgaben ist ein regelmäßiges Zusatzeinkommen notwendig. Ist der Finanzpolster einmal angesammelt, gilt es, das angesparte Vermögen zu strukturieren, um bestmöglich davon zu profitieren.

Unsere Lösungen für Sie

Der s Fonds Plan für regelmäßige Auszahlungen

Jetzt ist es endlich so weit: Sie haben genügend Kapital auf die Seite gelegt und möchten davon in Form eines Zusatzeinkommens profitieren. Egal ob als monatliche Zusatzrente zur Pension oder als Unterstützung für Ihre sich in Ausbildung befindlichen Kinder – mit dem s Fonds Plan können Sie sich Ihr Geld automatisch und regelmäßig auszahlen lassen. Die Höhe Ihres Zusatzeinkommens bestimmen Sie selbst und bleiben somit flexibel. Der s Fonds Plan ist mit allen Fonds und Risikoklassen kombinierbar. Der Auszahlungsbetrag beim s Fonds Plan am Ende der geplanten Laufzeit hängt von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab, was auch die Möglichkeit von Kapitalverlusten beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass die Veranlagung in Fonds Risiken birgt.

Hinweis: Je nach Entwicklung des Investmentfonds wird sich die Wertenwicklung eines s Fonds Plans von der einer Einmalveranlagung unterscheiden (höher oder geringer). Ein Kapitalverlust ist in beiden Fällen möglich.

So funktioniert es:

  1. Stellen Sie die absolute Höhe für Ihre Auszahlung ein.
  2. Legen Sie das Intervall fest (z.B. monatlich oder zweimonatlich).
  3. Ihr verbleibendes Kapital entwickelt sich trotz Entnahmen weiter so wie der ausgewählte Fonds.

Fonds mit einer ausschüttenden Anteilsscheinklasse ("Ausschütter")

Wenn Sie Ihr Geld veranlagen, möchten Sie auch sehen, welcher Ertrag damit erwirtschaftet wurde. Zu investieren, bedeutet nicht immer nur, sein Geld jahrelang anzusammeln, ohne darauf zugreifen zu können. Wenn Sie einen Fonds mit einer ausschüttenden Anteilsscheinklasse in ihrem Depot haben, werden die erwirtschafteten Erträge einmal im Jahr ihrem Girokonto gutgeschrieben. Diese Gelder können Sie sofort zu Ihrem persönlichen Gebrauch verwenden. Je nach Fonds kann die Ausschüttung hoch oder niedrig ausfallen. Genaue Informationen zur Höhe der Ausschüttung finden Sie beim jeweiligen Fonds.

ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND

Der ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND setzt auf Unternehmen mit überdurchschnittlich starker Dividendenrendite. Die ausgeschüttete Dividende pro Aktie betrachtet man in Relation zum Aktienkurs – Beispiel: bei 5 EUR Dividende und einem Aktienkurs von 100 EUR beträgt die Dividendenrendite 5%. Die dadurch eingesammelten Dividenden werden jährlich in Form einer Ausschüttung an die Investor:innen des Fonds weitergegeben. 

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seite.

ERSTE GLOBAL INCOME

Der ERSTE GLOBAL INCOME investiert schwerpunktmäßig in die drei Anlageklassen Dividendenaktien, High-Yield-Unternehmensanleihen und Emerging-Markets-Anleihen. Diese Anlageklassen zeichnen sich in der Regel durch vergleichsweise hohe laufende Erträge ("Income") in Form von Dividenden oder Kupons aus. Der maximale Aktienanteil beträgt 50% des Fondsvolumens. Es können taktisch je nach Markteinschätzung auch andere Anlageklassen beigemischt werden. Die Veranlagung erfolgt in der Regel über Fonds. Anleger:innen haben die Chance eine attraktive Gesamtrendite aus hohen, laufenden Erträgen und langfristigem Kapitalwachstum zu erzielen. Eine Absicherung von Fremdwährungsrisiken gegenüber der Fondswährung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch möglich. Für die bestehende, jährlich ausschüttende ISIN (AT0000A1G718) wird eine Ausschüttungsrendite in Höhe von ca. 2-3% (vor KESt) angestrebt. Für die quartalsweise ausschüttende ISIN (AT0000A2CEG1) werden ca. 0,4% (nach KESt) pro Ausschüttung angestrebt.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seite

Fondsliste

Wichtiger Hinweis:
Weiterführende Informationen und Dokumente, sowie wichtige rechtliche Hinweise  zum jeweiligen Fonds erhalten Sie durch das Anklicken des Fondsnamens in der obigen Fondsübersicht.

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Die Betreuer:innen der Erste Bank oder Sparkasse helfen Ihnen gerne.

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Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.