Die Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) führt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ein.
Informationen gemäß Art 3 VO (EU) 2019/2088:
Grundsätzlich gilt, dass in allen Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft ESG-Tools eingesetzt werden können, um Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmentprozesses zu berücksichtigen.
Für die von der Verwaltungsgesellschaft aufgelegten Spezialfonds können auch andere Tools zum Einsatz kommen, sofern diese von Dritten gemanaged oder beraten werden. Die Beschreibung dieser Tools wird den jeweiligen Spezialfondsanleger:innen auf die mit ihnen vereinbarte Art und Weise zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltungsgesellschaft nimmt auch im Bereich ihrer Eigenveranlagung besondere Rücksicht auf Nachhaltigkeitsprinzipien. Für Anlageentscheidungen im Eigenportefeuille werden Experten aus dem ESG Team in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Beschreibung der Erste Asset Management ESG-Toolbox
Mindestkriterien
Die Mindestkriterien für Direktinvestitionen stellen die ökologisch-nachhaltigen Grundvoraussetzungen für die Fonds der Verwaltungsgesellschaft dar. Durch starke Einschränkungen bei Investitionen in Kohle tragen wir dazu bei, gegen den größten Verursacher von Treibhausgasen vorzugehen und diesen langfristig aus dem Markt zu verdrängen. Auch soziale beziehungsweise ethische Grundsätze finden in unsere Mindeststandards Eingang. Wesentlich ist der Ausschluss kontroverser Waffen (Produktion und Handel), die aufgrund des immensen Leids, die diese der Zivilbevölkerung zufügen können, durch internationale Abkommen geächtet sind. Der Verzicht auf Instrumente zur Lebensmittelspekulation gehört ebenso zu diesen ethischen Grundsätzen.
Engagement
Engagement bedeutet, dass die Verwaltungsgesellschaft in einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog mit jenen Unternehmen tritt, in die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit investiert, um mit den Unternehmensverantwortlichen für eine nachhaltige Ausrichtung der Geschäftsstrategie einzutreten. Die Verwaltungsgesellschaft agiert sowohl direkt als auch über Investorenplattformen wie PRI und CRIC, und unternimmt gemeinsame Engagementaktivitäten über einen Researchdienstleister. Diese Projekte sind längerfristiger Natur, um auch komplexe nachhaltige Veränderungsprozesse, zum Beispiel im Bereich der Vermeidung von Kinderarbeit, dauerhaft begleiten zu können.
Voting
Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die Verwaltungsgesellschaft übt die mit Finanzinstrumenten von notierten Unternehmen verbundenen Stimmrechte, die direkt von Investmentfonds gehalten werden, gemäß der nachhaltigen EAM Votingpolicy aus, wobei sie sich dabei eines Stimmrechtsberaters bedienen kann. Ziel ist hier für eine nachhaltige Unternehmensausrichtung sowie das gezielte Management einzelner besonders relevanter ESG-Risiken einzutreten. Bei unzureichender Ausrichtung wird beispielsweise der Vorstand des notierten Unternehmens nicht entlastet bzw. wird der Wahl von Aufsichtsräten des notierten Unternehmens nicht zugestimmt. Durch die Unterstützung entsprechender Aktionärsanträge, werden Lösungen für ökologische und soziale Problemstellungen dem Vorstand des notierten Unternehmens formal aufgetragen. Dies ist unabhängig von ethisch-moralischen oder nachhaltigen Interessen auch im finanziellen Interesse sämtlicher Investoren. Nähere Informationen über die Votingpolicy finden sich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien.
Ausschlüsse
Die Ausschlusskriterien der Verwaltungsgesellschaft setzen eine strikte ethische Grenze. Diese Ausschlüsse dienen nicht nur dazu die hohen ethischen Anforderungen der Anleger zu erfüllen, sondern schließen auch gezielt sozial, ökonomisch und ökologisch relevante Bereiche, wie Atomenergie, Erdölprodukte oder die Verstromung von Kohle aufgrund deren negativen Impacts oder Risikoprofils, aus. Dies liefert einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung des sozialen wie ökologischen Fußabdrucks.
Normbasiertes Screening
Beim normbasierten Screening werden Investments nach ihrer Konformität mit bestimmten internationalen Standards und Normen überprüft, um so Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio zu steuern und zu begrenzen. Die Ausschlusskriterien der Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigen die maßgeblichen internationalen Normen, von den Menschenrechten, über die arbeitsrechtlichen Standards der der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis hin zum Global Compact. Unternehmen, die gegen diese verstoßen, werden strikt ausgeschlossen, um jegliche Verstrickung der Investmentfonds in die Verletzung dieser internationalen Standards zu vermeiden.
Best-in-Class
Bei einem Best-in-Class Ansatz werden anhand von ESG-Kriterien die Vorreiter:innen innerhalb eines wirtschaftlichen Sektors identifiziert. Dieser Ansatz erlaubt eine sektorneutrale Investitionsstrategie bei partieller Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die ESG Analyse im Rahmen des „ESGenius“ Modells der Verwaltungsgesellschaft bewertet Unternehmen gemäß deren nachhaltigem -ESG-Risikoprofil. Durch die Anwendung eines Best-in-Class Ansatzes, wird die Selektion auf die besten Unternehmen aus ESG Sicht eingeschränkt und die höchsten Nachhaltigkeitsstandards gesichert. Mittelfristig trägt dies durch die Steuerung der Kapitalflüsse (durch alle nachhaltigen Investoren) dazu bei das Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen zu heben. Diese Erfolge sind v.a. am europäischen Markt mit einem steigenden Durchschnittsrating deutlich erkennbar.
Integration
Durch die Integration und die damit verbundene Reduktion von ESG-Risiken bereits in der Titelselektion, wird einerseits das Risikoprofil des jeweiligen Investmentfonds durch die geringere Gewichtung von nicht bzw. weniger nachhaltigen Titeln im Portfolio verbessert und andererseits sichergestellt, dass der Investmentfonds einen aktiven Beitrag zur Vermeidung sozialer und ökologischer Probleme liefert. Ein solches Beispiel ist ein typischerweise verbesserter CO2-Fußabdruck. Die verbesserten, risikoadjustierten Ertragschancen durch Integration von ESG-Risiken in die Investmententscheidung sind durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien untermauert.
Themenfonds
Bei Themenfonds handelt es sich um Investmentfonds, welche gezielte Investitionen u.a. in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Sozial- oder Entwicklungsprojekte tätigen.
Für diese Fonds erfolgt ein themenspezifischer Ausweis der Nachhaltigkeitswirkung des jeweiligen Themas.
Umweltzeichen oder FNG Siegel
Für einige Fonds der Verwaltungsgesellschaft wurde eine Zertifizierung gemäß den aktuellen Nachhaltigkeitsstandards am Finanzmarkt, wie FNG Siegel und Österreichisches Umweltzeichen, erreicht. Diese unabhängige, externe Prüfung und Bestätigung stellt die Einhaltung vorgegebener Nachhaltigkeitsansprüche sicher.