
Mindestanforderungen
Gültig für alle Publikumsfonds der Erste AM
Die Mindestanforderungen gelten für alle Publikumsfonds der Erste Asset Management. Sie bilden die Grundlage unserer nachhaltigen Ausschlusskriterien. Bestimmte Unternehmen, Geschäftsfelder und Staaten werden dabei von einer Investition ausgeschlossen.
Direkte Investitionen in Emissionen von Unternehmen
Kontroversielle Aktivitäten
Nulltoleranz
maximal 5% vom Umsatz
Um Ausschlusskriterien im Sinne einer Nachweisgrenze operativ umsetzbar zu halten, beziehen sich diese auf praktikable / verfügbare Bezugsgrößen wie, z.B. Unternehmensumsätze, Anteil an Gesamtreserven bei Unternehmen oder BIP bei Staaten. Die Ausschlusskriterien gelten auch für konsolidierte Unternehmensbeteiligungen (> 50% Beteiligung).
Erwähnte Publikationen & Richtlinien
Richtlinie gegen Spekulation auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe
August 2026: vollständige Überarbeitung und Neugestaltung der Ausschlusskriterien
Juli 2025: Unternehmen - Fossile Brennstoffe - Änderung des Wortlauts von „Veredelung/Verflüssigung von Kohle zu Treibstoffen“ auf „Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle“, max. 5% vom Umsatz ergänzt
Juni 2025: Unternehmen - Waffen und Rüstung - „Hersteller:innen von geächteten Waffen und/oder deren wesentlicher Komponente”: Kriterium ergänzt
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen der Prospekt bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ und das Basisinformationsblatt erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.