ESG Publikationsübersicht

Im Rahmen des Green Consumption Pledge der Europäischen Kommission haben wir uns dazu verpflichtet, unsere Kund:innen regelmäßig über aktuelle ESG-Themen und -Aktivitäten zu informieren, indem wir 100 Artikel zu diesem Thema bis Ende 2023 auf unserem Finanzblog veröffentlichen. 

Hier finden Sie unsere Blogbeiträge rund um das Thema Nachhaltigkeit.

2023

2022

2021

Regelmäßige, standardisierte Berichterstattung zu Sustainable Development Goals (SDG)

Was sind die Sustainable Development Goals (SDGs)?

Die „Sustainable Development Goals“ (Deutsch: Ziele für nachhaltige Entwicklung) sind ein weltweiter Appell zur Bekämpfung der Armut, zum Schutz des Planeten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen und -perspektiven aller Menschen. Die 17 Ziele wurden 2015 von allen UN-Mitgliedsstaaten als Teil der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung angenommen, die einen 15-Jahres-Plan zur Erreichung der Ziele festlegt.

Die 17 SDGs sind miteinander verknüpft - das heißt, sie berücksichtigen, dass Maßnahmen in einem Bereich Auswirkungen auf die Ergebnisse in anderen Bereichen haben und dass die Entwicklung ein Gleichgewicht zwischen sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit herstellen muss.

Die Erste Asset Management GmbH (EAM) unterstützt die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Aus diesem Grund analysiert die EAM den Beitrag der in den von der EAM verwalteten Fonds enthaltenen Unternehmen zu diesen Zielen und stellt diesen dar. Damit legen wir Rechenschaft ab und wollen Unternehmen zu einem nachhaltigeren Verhalten und einem Beitrag zu diesen Zielen bewegen. Dies entspricht der Verpflichtung der Erste Group Bank AG im Rahmen des Green Consumption Pledge, einer Initiative der Verbraucheragenda der Europäischen Kommission, um Klimaschutzmaßnahmen zu fördern und ein grüneres Europa aufzubauen. Aktuell sind die Anlagestrategien der von EAM verwalteten Investmentfonds nicht explizit auf einzelne oder mehrere SDGs ausgerichtet. Die regelmäßige Berichterstattung geht somit auch nicht auf einzelne Anlagestrategien ein, sondern enthält zurzeit nur standardisierte Darstellungen.

Nachhaltige Investitionen sollen einen positiven Beitrag zu den SDGs leisten. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien werden Unternehmen, deren Wirtschaftsaktivitäten zur Erreichung der SDGs beitragen, bevorzugt, während negative Nachhaltigkeitsauswirkungen minimiert werden. Bestimmte Wirtschaftsaktivitäten und Sektoren weisen jedoch einen insgesamt negativen Beitrag zu den SDGs auf. Dieser zeigt sich auch für Investmentfonds, die aufgrund ihrer Ausrichtung spezifisch in diesen Bereichen investieren.

Wie werden die SDG-Beiträge berechnet?

Die EAM berechnet die SDG-Beiträge von jedem im jeweiligen Investmentfonds investierten Unternehmen. Ausgangsbasis der Berechnungen sind die prozentuellen Anteile der Umsätze aller im Investmentfonds enthaltenen Unternehmen, die einen positiven und/oder einen negativen Beitrag zur Erreichung der 17 SDGs leisten. Dadurch, dass einzelne Einnahmequellen einen Beitrag zu mehreren SDGs leisten können, kann es hier zu Überschneidungen kommen, bzw. sind Mehrfachzuordnungen möglich. Diese Ausrichtung auf Unternehmen führt dazu, dass für Anleihenfonds, die überwiegend in Staatsanleihen investieren wenig bis keine Information zur Verfügung steht. Investitionen in Staatsanleihen finden in der Berechnung der SDG-Beiträge daher aktuell grundsätzlich keine Berücksichtigung.

Anhand der so berechneten SDG-Beiträge wird nun evaluiert, wie sich die SDG-Beiträge unter Berücksichtigung der Portfoliogewichtung verteilen, und welche Investitionen des Fonds den größten Beitrag zur Erreichung der „SDGs leisten.

Die für die Berechnung der SDG-Beiträge benötigten Daten werden durch den externen Datenanbieter ISS ESG erhoben und regelmäßig aktualisiert.

 

Für die folgenden Fonds wird eine regelmäßige, standardisierte Berichterstattung zu den SDGs durchgeführt:

Bitte beachten Sie die wichtigen rechtlichen Hinweise sowie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seite der einzelnen Investmentfonds.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des Anlegers, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert seiner Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in seine Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.