RESPONSIBLE INVESTING

Strenge Auswahlkriterien für die besten Unternehmen in jeder Industrie
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

RESPONSIBLE INVESTING

Strenge Auswahlkriterien für die besten Unternehmen in jeder Industrie
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

Strenge Auswahlkriterien aus allen Blickwinkeln der Nachhaltigkeit

Es fließen ökologische, soziale und Unternehmensführungsdaten (der Fachbegriff ist ESG, environmental, social and governance) in einem dafür eigens geschaffenen ESG-Rating. Das Rating bildet die Basis bei der Beurteilung von Unternehmen.

Ein zusätzlicher Best-In-Class Ansatz gewährleistet, dass in jeder Industrie die nachhaltigsten Unternehmen ausgewählt werden.

Diese Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der EU.

EU Offenlegungsverordnung

UNSER KNOW-HOW

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seiten der einzelnen Fonds.

BEST-IN-CLASS ANSATZ

Alles über unser Auswahlverfahren und Anforderungen an Unternehmen.

 

CO2-FUSSABDRUCK

Zur Berechnung der CO2 Emissionen und Detailauswertungen.

 

WASSERFUSSABDRUCK

Zur Berücksichtigung von Wasserrisiken bei der Titelauswahl.

 

ESGenius® –
Das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes

Die ESG-Analyse durch unser ESGenius® Ratingmodell stellt das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes dar. Mit Hilfe des ESGenius® Score können wir im Rahmen einer Best-in-Class Analyse jene Unternehmen identifiziert, die unsere strengen Responsible-Kriterien nicht erfüllen und somit nicht zu den nachhaltigsten Unternehmen jedes Sektors gehören.

Zu beachten ist, dass durch diese nachhaltige Ausrichtung bestimmte Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen werden können.

ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL

ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA

ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE

ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL

ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND

ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT

ERSTE BOND EURO CORPORATE

ERSTE RESPONSIBLE BOND

ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT

ERSTE RESPONSIBLE RESERVE

ERSTE ETHIK ANLEIHEN

ERSTE RESPONSIBLE BOND EM CORPORATE

ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL HIGH YIELD

ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.