Aufgrund der weiterhin wirksamen Sanktionen sind die im Fondsvermögen befindlichen russischen Anleihen nicht handelbar und somit nach wie vor Teil des Fondsvermögens. Zur Bewertung der russischen Staatsanleihen werden Kurse vom Datenprovider J.P. Morgan herangezogen. Da mittlerweile keine Transaktionen beziehungsweise Lieferungen von russischen Titeln mehr beobachtbar sind, werden die russischen Anleihen per 15.02.2023 von J.P. Morgan mit weniger als 10% ihrer Nominale bewertet. Diese Bewertung unterstellt einen fast vollständigen Ausfall. Auf das Volumen des ERSTE BOND DANUBIA gerechnet machen die russischen Anleihen somit aktuell einen Anteil von ca. 2% des Fondsvermögens aus.

Der Großteil der anderen im ERSTE BOND DANUBIA investierten osteuropäischen Länder hat sich seit Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäftes mit 16.03.2022 insgesamt leicht negativ entwickelt. 

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

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Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

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