ERSTE GREEN INVEST MIX
Die Zukunft ist grün - warum nicht auch Ihr Geld?
Auszug aus den
Ausschlusskriterien
⃠ Kinderarbeit
⃠ Zwangsarbeit
⃠ Diskriminierung in Beschäftigung & Beruf
⃠ Menschenrechtsverletzungen
⃠ Tierversuche
⃠ Nahrungsmittelspekulationen
⃠ Atomenergie*
⃠ Abbau von Kohle*
⃠ Tabak- und Alkoholindustrie*
⃠ Hersteller:innen von Waffen
* max. 5% vom Umsatz
Eine nachweisbare Erfolgsbilanz in Sachen Nachhaltigkeit
Die EU-Offenlegungsverordnung sorgt für Transparenz bei nachhaltigen Investitionen. Der ERSTE GREEN INVEST gehört zu den Fonds, die einen nachgewiesenen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und Umwelt haben. Die Unternehmen im Fonds tragen jedes Jahr viel zum Umweltschutz bei. Das zeigen die folgenden Zahlen aus den letzten Jahren:
Sauberes Trinkwasser
Fast 6 Millionen Menschen wurden mit sauberem Trinkwasser versorgt.
nachhaltige Waldbewirtschaftung
352.500 ha Wald wurden unter nachhaltige Bewirtschaftung gestellt.
CO2-Reduktion
123 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen wurden pro Jahr vermieden.
Dies ist eine Momentaufnahme. Die Zusammensetzung kann sich mit der Zeit ändern. Die Indikatoren zeigen den gesamten Einfluss der Unternehmen, die der Fonds am Stichtag hält. Es geht nicht um den Anteil des ERSTE GREEN INVEST MIX, sondern um die gesamte Wirkung der Unternehmen.
Weitere Informationen
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.