KÜNDIGUNG gemäß § 60 (1) InvFG 2011

ESPA ALTERNATIVE MULTISTRATEGIE mit Wirksamkeit 28.2.2014

Die Anteilinhaber werden über die Kündigung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Details dazu finden Sie unter http://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=69258

 

PREISAUSSETZUNG DES FONDS ab 20.12.2013

Die Aussetzung des Anteilscheingeschäftes wird in der Wiener Zeitung am 20.12.2013 verlautbart wie folgt:

Die Verwaltung des Fonds wird gemäß § 60 (1) InvFG 2011 mittels direkter Verständigung der Anteilinhaber gemäß § 133 InvFG 2011 per 28.2.2014 gekündigt. Der Fonds ist in beschränkt marktgängige Anlagen investiert. Um eine Ungleichbehandlung der Anteilinhaber zu verhindern, muss die Rücknahme und Ausgabe von Fondsanteilscheinen für den ESPA ALTERNATIVE MULTISTRATEGIE beginnend mit 20.12.2013 ausgesetzt werden. Die Aussetzung betrifft die Abrechnung aller Orders, welche ab dem 27.11.2013, ab 13:00 Uhr MEZ erteilt wurden. Die Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe der Fondsanteilscheine dient dem Schutz der Anteilinhaber. Zur Information der Anteilinhaber wird ein indikativer Rechenwert veröffentlicht. Nähere Informationen zur Kündigung finden Sie auch unter issuerinfo.oekb.at.