Fondsverschmelzung: Information an Anteilinhaber des K 354 (untergehender Fonds) zur Fondsfusion mit dem K 355 (übernehmender Fonds)

Der Fonds K 354, dessen Anteile Sie besitzen bzw. zu erwerben beabsichtigen, wird per Stichtag 4.4.2014 mit dem Fonds K 355 verschmolzen. Das bedeutet, dass am 4.4.2014 alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des K 354 auf den K 355 übertragen werden; der Fonds K 354 geht unter.

Hier finden Sie das diesbezügliche Informationsschreiben, die aktuelle Wesentliche Anlegerinformation (KID) sowie den Prospekt samt Fondsbestimmungen des K 354:

http://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=70513
 

Die Veranlagungsstrategien der zu verschmelzenden Fonds werden im Zuge der Verschmelzung angeglichen, es kommt zu keiner wesentlichen Änderung im Risikoprofil und der Ertragserwartung. Ein größeres Fondsvolumen ermöglicht effizienteres Management,  und kann sich positiv auf die Gesamtkosten auswirken.