Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 10.07.2020:
Die Fonds ERSTE BOND EURO MIDTERM und ERSTE RETURN SYSTEM (beide übertragende Fonds) verschmelzen mit dem Fonds ERSTE BOND EURO GOVERNMENT (übernehmender Fonds).
Die Anteilinhaber werden über die Verschmelzung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.
Die Fonds ERSTE BOND EURO MIDTERM und ERSTE RETURN SYSTEM bestehen nach der Verschmelzung nicht weiter fort.
Details dazu finden Sie unter:
ERSTE BOND EURO GOVERNMENT
ERSTE BOND EURO MIDTERM
Umtauschverhältnis AT0000858568 zu AT0000858121 - 1 : 7,700000
Umtauschverhältnis AT0000812821 zu AT0000A001L7 - 1 : 8,937804
ERSTE RETURN SYSTEM
Umtauschverhältnis AT0000624259 zu AT0000858121 - 1 : 13,197500
Umtauschverhältnis AT0000624267 zu AT0000A001L7 - 1 : 14,158406