Verschmelzung der nachfolgenden Fonds mit Wirksamkeit 24.07.2020:

Der Fonds RT Osteuropa Aktienfonds (übertragender Fonds) verschmilzt mit dem Fonds ERSTE STOCK EUROPE EMERGING (übernehmender Fonds).

Die Anteilinhaber werden über die Verschmelzung sowie über die Änderungen der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Der Fonds RT Osteuropa Aktienfonds besteht nach der Verschmelzung nicht weiter fort.

Details dazu finden Sie unter: