Abspaltung

ERSTE BOND DANUBIA - Abspaltung illiquider Vermögenswerte des Fonds per 23.11.2023

 

Beim ERSTE BOND DANUBIA wird der illiquide, nicht handelbare Teil des Fonds am 23.11.2023 abgespaltet. Dieser Teil mit dem Namen „ABW ERSTE BOND DANUBIA – Investmentfonds in Abwicklung“ wird ab 23.11.2023 abgewickelt. Zwecks Durchführung der Abspaltung von illiquiden russischen Vermögenswerten des angeführten Fonds (§ 65 InvFG 2011) wird für diesen angeführten Fonds das Anteilscheingeschäft ab 20.11.2023 ausgesetzt. Der verbliebene, liquide Teil des ERSTE BOND DANUBIA ist ab 24.11.2023 wieder handelbar.

 

Die Anteilinhaber werden über die Abspaltung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.

Details dazu finden Sie unter:

 

https://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=194326

https://issuerinfo.oekb.at/dokument.html?doc_id=194326

 

ERSTE BOND DANUBIA:


Umtauschverhältnis:

Im Gegensatz zum Split Verhältnis der Anteilscheine von 1:1 werden die fortgeschriebenen Anschaffungskosten im Verhältnis 98,23816% (abspaltender Fonds ERSTE BOND DANUBIA) zu 1,76184% (abgespaltete Vermögensmasse bzw Side Pocket ABW ERSTE BOND DANUBIA – Investmentfonds in Abwicklung) aufgeteilt.  

 

Die Abwicklungs- und Quartalsberichte finden Sie hier.