Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren.
Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15% des Unternehmensgewinns. Liegt Ihr Gewinn unter 30.000 Euro, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Sie müssen keine Investitionen tätigen. Liegt Ihr Gewinn über 30.000 Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z. B. in geeignete Wertpapiere den Gewinnfreibetrag bis maximal 45.350 Euro bzw. ab der Veranlagung 2022 maximal 45.950 Euro geltend machen.
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:
o Einkünfte aus Gewerbebetrieb
o Einkünfte aus selbständiger Arbeit
o Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen
- Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
- Vorliegen betrieblicher Einkünfte
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt
Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Steuerberater:innen.