Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren.
Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15% des Unternehmensgewinns. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro wird der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Liegt Ihr Gewinn über 33.000 Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z.B. in geeignete Wertpapiere, den Gewinnfreibetrag geltend machen.
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:
o Einkünfte aus Gewerbebetrieb
o Einkünfte aus selbständiger Arbeit
o Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen
- Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
- Vorliegen betrieblicher Einkünfte
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt
Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Steuerberater:innen.