Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag nach österreichischem Recht ist eine steuerliche Begünstigung, die natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften gewährt wird. Er basiert auf den Bestimmungen des § 10 Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen:

  1. Grundfreibetrag: Dieser steht allen Steuerpflichtigen unabhängig von Investitionen zu und wird automatisch berücksichtigt.
  2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Dieser Teil des Gewinnfreibetrags kann zusätzlich zum Grundfreibetrag in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Investitionen getätigt werden.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist an die Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter gebunden. Diese Wirtschaftsgüter müssen abnutzbare körperliche Anlagegüter sein. Sie müssen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können.

Alternativ können auch bestimmte Wertpapiere, wie beispielsweise spezielle Fonds, als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach der vorgeschriebenen Mindesthaltedauer von vier Jahren können Sie diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkaufen.