INTEGRATION

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Titelauswahl unserer Fonds
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

INTEGRATION

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Titelauswahl unserer Fonds
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

ESG-Kriterien in den Investmentprozess einbeziehen

Integration bedeutet ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden z.B. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko ausgeschlossen.

Analyst:innen identifizieren Investments, deren ESG-Charakteristika sich in ökonomischen Vorteilen widerspiegeln sollten und empfehlen diese.

EU Offenlegungsverordnung

MINDESTSTANDARDS & ACTIVE OWNERSHIP

Die Erste Asset Management Mindeststandards beinhalten den Ausschluss von Unternehmen, die geächtete Waffen und Kohleproduzenten herstellen.

STARK DURCH KOOPERATIONEN

Unsere Verantwortung - unsere Partner:innen.