Erste Group bekennt sich zum Green Consumption Pledge der Europäischen Kommission

Als erstes Finanzinstitut in Europa tritt die Erste Group dem Green Consumption Pledge bei, einer Initiative der Europäischen Kommission zur Beschleunigung eines nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs. Das Versprechen an Konsument:innen ist die erste Initiative im Rahmen der Neuen Verbraucheragenda und Teil des europäischen Klimapakts. Zusätzlich zu den ersten fünf Unternehmen, die sich Anfang des Jahres der Initiative angeschlossen haben, ist die Erste Group eines von sechs Unternehmen, die an der zweiten Runde der Pilotphase der EU-Initiative teilnehmen.

„Ich begrüße die Verpflichtungen dieser sechs Unternehmen hinsichtlich konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere Produktion und einen nachhaltigeren Konsum, die über die Vorgaben der EU-Gesetze hinausgehen. Diese Entschlossenheit zur Verstärkung der Klimaschutzmaßnahmen zeigt, welche Anstrengungen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sehen wollen. Mittlerweile beteiligen sich bereits elf Unternehmen am Green Pledge, und ich freue mich, wenn es in Zukunft noch mehr werden“, erklärt Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz.

Verpflichtung zur Nachhaltigkeit bei Investmentprodukten

Die Erste Group verpflichtet sich, die Verfügbarkeit nachhaltiger Investmentprodukte zu gewährleisten und ihre Kund:innen im Sinne nachhaltiger Finanzentscheidungen verstärkt zu informieren. Diese Selbstverpflichtung unterstreicht die Ambitionen der Bankengruppe, ihre Bemühungen um eine nachhaltigere Gesellschaft und Wirtschaft fortzusetzen, und markiert einen weiteren wichtigen Schritt auf ihrem Nachhaltigkeitspfad. Die Verpflichtungen werden durch die Erste Asset Management (EAM) umgesetzt. Die Berichterstattung über den Fortschritt der Selbstverpflichtungen wird mindestens einmal jährlich auf der Webseite der Gruppe und in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

"Nachhaltigkeit und Wachstum sind kein Widerspruch: Nachhaltigkeit kann zu einem wichtigen Wachstumsmotor werden", betont Willibald Cernko, CEO der Erste Group.

Nachhaltiges Produktportfolio erweitern und Transparenz steigern

Mit 20 Jahren Erfahrung im Bereich nachhaltiger Investments verpflichtet sich die Erste Group, all ihren Kund:innen in sieben Märkten die Möglichkeit zu bieten, in ESG-Produkte zu investieren und sie durch transparente und zugängliche Informationen in der Investmententscheidung zu unterstützen. Bis Ende 2023 plant die Erste Asset Management die Anzahl ihrer Fonds mit dem Österreichischen Umweltzeichen um 50% auf 17 zu erhöhen.

Regelmäßige Information zu ESG

Gleichzeitig werden unsere Kund:innen regelmäßiger über aktuelle ESG-Themen und -Aktivitäten informiert und sensibilisiert, indem wir beispielsweise 100 Artikeln zu diesem Thema bis Ende 2023 auf unserem Finanzblog veröffentlichen werden. Darüber hinaus verpflichten wir uns als Erste Asset Management bis Ende dieses Jahres ein Nachhaltigkeits-Reporting basierend auf den UN Sustainable Development Goals für alle Publikumsfonds sowie ein Impact-Reporting für alle Impact-Fonds durchzuführen und werden diese Berichte auf unserer Webseite (www.erste-am.at) zur Verfügung stellen. Die Erste Asset Management verpflichtet sich zudem, selbst als Investorin nachhaltig zu handeln. Wir werden daher unsere Stimmrechte gemäß unserer Sustainable Voting Policy ausüben und die Abstimmungsentscheidungen laufend auf unserer Webseite veröffentlichen.

FORTSCHRITTSBERICHT PER 21.08.2022

Die Fortschritte im Rahmen des Green Consumption Pledges lesen Sie hier:

ÜBER DEN GREEN CONSUMPTION PLEDGE
Als Teil des Europäischen Klimapakts ist der Green Consumption Pledge eine von mehreren Initiativen der Europäischen Kommission, die Verbraucher zu nachhaltigeren Entscheidungen ermutigen soll. Die EU-weite Initiative soll Menschen, Gemeinden und Organisationen dazu ermutigen, sich für den Klimaschutz zu engagieren, indem sie sich verpflichten, ihren Beitrag zu einem grünen Wandel zu leisten, um ein grüneres Europa zu schaffen. Während bei dem im Januar 2021 gestarteten Pilotprojekt bereits die ersten fünf Unternehmen teilnahmen, schließen sich nun weitere namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen der Initiative an. Damit verpflichten sie sich, mindestens drei der fünf Kernversprechen einzuhalten, um die Umweltauswirkungen der Unternehmen zu verbessern und den Verbrauchern zu helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

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